Update vom 03. Dezember 2021
Schon wieder überarbeitete Corona-Landesverordnung | Neue Regelungen für Schülerinnen und Schüler
Liebe Mitglieder und Freunde des BSC,
wie ihr alle mitbekommen habt, ist die zum 25. November novellierte Corona-Landesverordnung in der den vergangenen 7 Tagen bereits mehrfach ergänzt und nun schon wieder stark verändert worden. Wer soll da bitte noch durchsehen. Es macht auch absolut null Spaß, das ständige Hüh und Hott. Dennoch, der Vorstand ist permanent mit dem Stadt- und dem Landessportbund in Kontakt. Und wir haben uns einmal mehr durch die Fassung vom 1. Dezember (erst am Nachmittag des 2. veröffentlicht) gearbeitet.
Folgende Richtlinien gelten vorerst für den vereinsbasierten Sport (bis zur nächsten Verordnung oder bis zur Verschärfung der Warnstufe (rot an mehr als 7 Tagen hintereinander):
Es bleibt dabei:
2G plus bei Warnstufe orange und rot für Personen ab 18 Jahren. D.h. Zutritt haben ausschließlich geimpfte und/oder genesene Personen zuzüglich eines tagesaktuellen Testnachweises (Testzentrum, Arbeitgeber, Schnelltest – wenn dieser vor Ort und unter Aufsicht durchgeführt wird).
Es ändert sich:
A) Die tagesaktuelle Testpflicht entfällt bei Schülerinnen und Schülern, die einer Teststrategie an den allgemein bildenden und beruflichen Schulen unterfallen. Es genügen also wieder die Schnelltests in der Schule, um am Trainingsbetrieb teilnehmen zu können.
Aber:
Der Vereinsvorstand hat sich dafür ausgesprochen, dass wir über die Schülerregelung (gemäß §1a Abs 9) hinaus von (Berufs-)Schülern, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, einen tagesaktuellen Test einfordern. Wir möchten sie damit allen anderen erwachsenen Vereinsmitgliedern gleichstellen.
Weiterhin gilt nach Schul-Corona-Verordnung, dass geimpfte und genesene Schüler nicht mehr der Testpflicht in den Schulen unterliegen. Theoretisch bräuchten sie also gar keine Tests mehr durchführen. Praktisch scheint es in den Schulen und je nach Schülerwunsch unterschiedlich gehandhabt zu werden. Auch dieser Punkt bietet Diskussionspotential.
Daher möchte der Vereinsvorstand über die Vorordnung hinaus alle betreffenden Schüler und deren Eltern darum bitten, auf freiwilliger Basis Schnelltests durchzuführen.
B) In der aktuellen Fassung wurde ein zuletzt maßgeblicher Wortlaut zur Warnstufe wieder gestrichen:
„Erreicht ein Landkreis, eine kreisfreie Stadt drei hintereinander liegende Tage […]“ – der Satzteil „oder das gesamte Land“ fällt wieder weg.
Das heißt, in Schwerin gilt wieder ausschließlich die eigene Warnstufe. Tagesaktuell (Stand 2. Dezember) ist die Risikogewichtete Einstufung der Landeshauptstadt übrigens orange.
Bleibt gesund und zuversichtlich. Lasst uns gemeinsam dazu beitragen, dass eine Einstellung des Sportbetriebs nicht erneut auf uns zukommt.
Der Vorstand
Quellen:
Corona Infoportal des Landes: https://www.mv-corona.de/
Landesregierung: https://www.regierung-mv.de/corona/
Meldung vom 24. November 2021
Warnstufe orange | 2G+ ab dem 25. November
Liebe Mitglieder und Freunde des BSC,
Ab dem 25.11.2021 tritt die novellierte Corona-Landesverordnung in Kraft. Und mit dieser gelten auch für uns neue Regeln. Einige Infos der vergangenen Tage sind damit teilweise überholt. Daher listen wir hier die nun für uns zutreffenden Regelungen im Folgenden auf:
2G plus (Warnstufe orange) ab dem 25.11.
„Erreicht ein Landkreis, eine kreisfreie Stadt oder das gesamte Land drei Tage hintereinander die Warnstufe […] gilt künftig ab dem übernächsten Tag in Innenbereichen […]“
!Neu ist hier der Zusatz „das gesamte Land“. D.h. unabhängig von der Warnstufe Schwerins wird nun jene des Landes mit einbezogen und überwiegt sobald sie schlechter ausfällt. Aktuell sind die für orange gültigen Gewichtungskriterien für Mecklenburg-Vorpommern erreicht und gelten dann ab Donnerstag auch für Schwerin.
Für den Vereinssport gilt:
- Erwachsenensport (für Zuschauerinnen und Zuschauer und Sportlerinnen und Sportler): Zugang haben nur Geimpfte und Genesene (2G). Sie müssen zusätzlich einen tagesaktuellen Test vorlegen, um die Einrichtung nutzen zu können (2G+).
- Kindersport: Kinder von 7 bis 11 Jahren haben Zugang, wenn sie einen negativen tagesaktuellen Test vorlegen.
- Jugendsport: Auch Jugendliche von 12 bis 17 Jahren (für eine Übergangszeit bis zum 31.12.21) müssen einen tagesaktuellen negativen Test vorlegen.
Für Eltern und Angehörige gilt natürlich ebenfalls 2G+.
Welche Tests sind gültig?
- Testzentrum
- Arbeitgeber
- Schule (auch hier benötigen wir einen schriftlichen Nachweis)
- private Schnelltests akzeptieren wir, wenn diese vor Ort (im Vorraum) unter Aufsicht des Trainers oder eines Vorstandsmitgliedes durchgeführt werden.
–> Wir haben auch Schnelltests vor Ort. Diese sind jedoch in der Zahl begrenzt. Darum bitten wir euch, wenn möglich eigene mitzubringen.
Bleibt gesund und zuversichtlich. Lasst uns gemeinsam dazu beitragen, dass unsere Ampel nicht auf rot schaltet und schon gar nicht dauerhaft. Eine erneute Einstellung des Sportbetriebs kann schließlich in niemandes Interesse liegen.
Quellen:
Regierungspressekonferenz: https://www.ndr.de/nachrichten/mecklenburg-vorpommern/2G-Plus-in-Restaurants-Kinos-und-Hotels-Land-verschaerft-Corona-Massnahmen,coronavirus5968.html
Übersicht mv-corona.de: https://www.mv-corona.de/news/landesregierung-beschliesst-zusaetzliche-corona-schutzmassnahmen