Die Corona-Zahlen sinken und sinken. Vor diesem erfreulichen Hintergrund hat das Landeskabinett die nächsten Lockerungsschritte beschlossen. Diese gelten ab dem 11. Juni. Aber auch die Landeshauptstadt kommt auf die Sportvereine zu. Im Einzelnen heißt das:
Mehr Normalität im Spiel- und Trainingsbetrieb
Die Gruppengrößen für alle Sportarten und Altersgruppen im Innenbereich erhöhen sich auf bis zu 30 Personen (pro Halle/abtrennbarem Hallenteil). Die Testpflicht für Erwachsene bleibt bestehen. Genesene und doppelt Geimpfte sind von der Testpflicht befreit.
Der Spiel- und Wettkampfbetrieb im Freizeit-, Breiten- und Leistungssport ist erlaubt – auch mit Publikum.
Sommerferien
Die Stadt Schwerin ermöglicht in den Sommerferien abweichend von der sonstigen Regelung den Trainings- und Wettkampfbetrieb auf und in allen städtischen Sportanlagen.
Das heißt für uns: Badminton findet auch nach dem 21. Juni statt.
Die Trainingszeiten der Kinder und Jugendlichen können im Einzelfall abweichen. Genauere Infos werden durch die Trainer kommuniziert und/oder sind demnächst über die SpielerPluss App einsehbar.